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   VGH Bayern, 15.11.2019 - 3 ZB 18.1584   

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VGH Bayern, 15.11.2019 - 3 ZB 18.1584 (https://dejure.org/2019,42071)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.11.2019 - 3 ZB 18.1584 (https://dejure.org/2019,42071)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. November 2019 - 3 ZB 18.1584 (https://dejure.org/2019,42071)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BeamtStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; BayBG Art. 57 Abs. 1 Satz 2
    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe auf eigenen Antrag

  • rewis.io

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe auf eigenen Antrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenverhältnis auf Probe; Entlassung auf eigenes Verlangen; Entlassung; eigenes Verlangen; Erkrankung; Geschäftsfähigkeit

  • rechtsportal.de

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe auf eigenes Verlangen aufgrund Erkrankung; Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt des Entlassungsverlangens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.02.1994 - 2 B 173.93

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe - Geschäftsunfähigkeit - Aufklärungspflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2019 - 3 ZB 18.1584
    Insoweit liegt die Darlegungs- und Beweislast bei der Klägerin (vgl. BVerwG, B.v. 11.2.1994 - 2 B 173.93 - juris Rn. 3; B.v. 6.3.2019 - 6 B 135.18 - juris Rn. 47; BGH, U.v. 5.6.1972 - II ZR 119/70 - juris Rn. 9; BAG v. 14.02.1996 - 2 AZR 234/95 - juris Rn. 23; Staudinger/Klumpp (2017) BGB § 105 Rn. 31).

    Das gilt auch für die Frage, ob es Anlass sieht, an der - grundsätzlich anzunehmenden - früheren Geschäfts- und Handlungsfähigkeit eines Beteiligten zu zweifeln und sich deshalb darüber durch Einholung eines Sachverständigengutachtens beraten zu lassen (BVerwG, B.v. 11.2.1994 - 2 B 173.93 - juris Rn. 6).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.01.2004 - 9 Sa 1020/03

    Aufhebungsvertrag - Wirksamkeit der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2019 - 3 ZB 18.1584
    Die Krankheitsbilder einer Erschöpfungsdepression, Erschöpfungszuständen und/oder einer fiebrigen Erkrankung geben keine tatsächlichen Anhaltspunkte für einen Ausschluss der freien Willensbestimmung, da diese durch den Verstand gesteuert wird (LAG RhPf, U.v. 14.1.2004 - 9 Sa 1020/03 - juris Rn. 33; Lange in jurisPK-BGB Band 1, 8. Aufl. 2017, § 105 Rn. 19).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2019 - 3 ZB 18.1584
    Die vorgelegten "Bestätigungen" der behandelnden Diplom-Psychologin und Psychologischen Psychotherapeutin enthalten keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass der Klägerin zu gegebener Zeit eine freie Entscheidung aufgrund einer Abwägung des Für und Wider der in Betracht kommenden Gesichtspunkte nicht möglich und sie nicht in der Lage war, ihren Entschluss über die Beendigung ihres Beamtenverhältnisses von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (BGH, U.v. 5.12.1995 - XI ZR 70/95 - juris Rn. 11; U.v. 20.6.1984 - IVa ZR 206/82 - juris Rn. 12).
  • BGH, 05.06.1972 - II ZR 119/70

    Nichtigkeit einer Erklärung wegen einer durch hochgradige Trunkenheit bedingten

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2019 - 3 ZB 18.1584
    Insoweit liegt die Darlegungs- und Beweislast bei der Klägerin (vgl. BVerwG, B.v. 11.2.1994 - 2 B 173.93 - juris Rn. 3; B.v. 6.3.2019 - 6 B 135.18 - juris Rn. 47; BGH, U.v. 5.6.1972 - II ZR 119/70 - juris Rn. 9; BAG v. 14.02.1996 - 2 AZR 234/95 - juris Rn. 23; Staudinger/Klumpp (2017) BGB § 105 Rn. 31).
  • BVerwG, 06.03.2019 - 6 B 135.18

    Ausschluss der Öffentlichkeit; Beigeladener; Beschlussfassung; Beschwer;

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2019 - 3 ZB 18.1584
    Insoweit liegt die Darlegungs- und Beweislast bei der Klägerin (vgl. BVerwG, B.v. 11.2.1994 - 2 B 173.93 - juris Rn. 3; B.v. 6.3.2019 - 6 B 135.18 - juris Rn. 47; BGH, U.v. 5.6.1972 - II ZR 119/70 - juris Rn. 9; BAG v. 14.02.1996 - 2 AZR 234/95 - juris Rn. 23; Staudinger/Klumpp (2017) BGB § 105 Rn. 31).
  • BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 206/82

    Begriff der Geschäftsunfähigkeit; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2019 - 3 ZB 18.1584
    Die vorgelegten "Bestätigungen" der behandelnden Diplom-Psychologin und Psychologischen Psychotherapeutin enthalten keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass der Klägerin zu gegebener Zeit eine freie Entscheidung aufgrund einer Abwägung des Für und Wider der in Betracht kommenden Gesichtspunkte nicht möglich und sie nicht in der Lage war, ihren Entschluss über die Beendigung ihres Beamtenverhältnisses von vernünftigen Erwägungen abhängig zu machen (BGH, U.v. 5.12.1995 - XI ZR 70/95 - juris Rn. 11; U.v. 20.6.1984 - IVa ZR 206/82 - juris Rn. 12).
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95

    Wirksamkeit eines Auflösungsvertrags - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2019 - 3 ZB 18.1584
    Insoweit liegt die Darlegungs- und Beweislast bei der Klägerin (vgl. BVerwG, B.v. 11.2.1994 - 2 B 173.93 - juris Rn. 3; B.v. 6.3.2019 - 6 B 135.18 - juris Rn. 47; BGH, U.v. 5.6.1972 - II ZR 119/70 - juris Rn. 9; BAG v. 14.02.1996 - 2 AZR 234/95 - juris Rn. 23; Staudinger/Klumpp (2017) BGB § 105 Rn. 31).
  • BVerwG, 29.07.2015 - 5 B 36.14

    Ausgleichsleistungen; Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2019 - 3 ZB 18.1584
    Im Übrigen hat es die Klägerin versäumt, durch geeignete Beweisanträge in der mündlichen Verhandlung auf die von ihr für nötig gehaltene Sachverhaltsaufklärung hinzuwirken (§ 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2, Abs. 2 VwGO; stRspr, z.B. BVerwG, B.v. 29.7.2015 - 5 B 36.14 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118

    Bewerbung um einen Dienstposten, hier: Sachgebietsleitung im Finanzamt

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2019 - 3 ZB 18.1584
    Die jährliche Sonderzahlung (Art. 82 ff. BayBesG) ist anteilig zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118).
  • VG München, 09.02.2023 - M 5 K 20.298

    Dienstliche Beurteilung, Probezeitbeurteilung, Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis

    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. November 2019 (3 ZB 18.1584) wurde die Entlassung der Klägerin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe rechtskräftig.

    Die Entlassung der Klägerin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wurde durch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. November 2019 (3 ZB 18.1584) rechtskräftig.

    Schließlich folgt aus der erstrebten Feststellung der Rechtswidrigkeit der Probezeitbeurteilung nicht ein für eine unterlassene Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit kausaler Pflichtenverstoß des Dienstherrn gegenüber dem Beamten, zumal die Entlassung der Klägerin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe durch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. November 2019 (3 ZB 18.1584) rechtskräftig ist.

  • VG München, 09.02.2023 - M 5 K 20.299

    Kein Rechtsschutzbedürfnis zur Klärung der Verlängerung der Probezeit nach

    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. November 2019 (3 ZB 18.1584) wurde die Entlassung der Klägerin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe rechtskräftig.

    Die Entlassung der Klägerin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wurde durch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. November 2019 (3 ZB 18.1584) rechtskräftig.

    Schließlich folgt aus der erstrebten Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verlängerung der Probezeit nicht ein für eine unterlassene Ernennung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit kausaler Pflichtenverstoß des Dienstherrn gegenüber dem Beamten, zumal die Entlassung der Klägerin aus dem Beamtenverhältnis auf Probe durch Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. November 2019 (3 ZB 18.1584) rechtskräftig ist.

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